- Geltungsbereich
Die Elektro-EU.DS.GmbH bietet ihre Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Sie gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die Elektro-EU.DS.GmbH dies schriftlich bestätigt.
- Vertragsschluss/ Preise
2.1. Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Kunde ist 4 Wochen an seinen Auftrag gebunden. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Bestätigung von Elektro-EU.DS.GmbH.
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn Elektro-EU.DS.GmbH sie schriftlich bestätigt.
2.2. Wir sind berechtigt, vertragliche Leistungen durch Subunternehmer erbringen zu lassen. Vertragspartner bleibt jedoch Elektro-EU.DS.GmbH.
2.3. Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer und die Verpackung ein.
Der Kunde trägt die Fracht- und Versicherungskosten.
Alle Preise gelten stets nur für den einzelnen Auftrag, also weder rückwirkend noch für künftige Aufträge.
- Lieferung/ Abnahme
3.1. Bei Lieferung geht die Gefahr an den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben wird bzw. zwecks Versendung die Geschäftsräume von Elektro-EU.DS.GmbH verlässt.
3.2. Elektro-EU.DS.GmbH ist zur Ausführung und Abrechnung von Teilleistungen berechtigt.
Die Beanstandung einer Teillieferung berechtigt nicht zur Ablehnung weiterer Lieferungen aus demselben Vertrag oder einem anderen.
3.3. Sofern und soweit Elektro-EU.DS.GmbH die Ware und /oder die für die Herstellung der Ware benötigten Teile, Materialien oder Stoffe von Dritten bezieht, steht die Lieferungsverpflichtung der Elektro-EU.DS.GmbH unter dem Vorbehalt vollständiger, richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, die Nichtbelieferung ist durch Elektro-EU.DS.GmbH selbst verschuldet.
3.4. Bei Lieferverzug haftet Elektro-EU.DS.GmbH im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Das Verschulden von Vertretern bzw. Erfüllungsgehilfen wird Elektro-EU.DS.GmbH zugerechnet.
3.5. Die Lieferzeit kann sich durch unvorhergesehene Ereignisse wie Streik, Krieg, Unwetter o.Ä. verlängern. In diesem Fall steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht nur zu, wenn ihm das Festhalten an dem Vertrag unzumutbar ist. Schadensersatzansprüche können daraus jedoch nicht hergeleitet werden.
3.6. Wird ohne ein Verschulden von Elektro-EU.DS.GmbH nicht vollständig, richtig oder rechtzeitig geliefert, kann Elektro-EU.DS.GmbH vom Vertrag zurücktreten.
3.7. Elektro-EU.DS.GmbH behält sich das Eigentum an der Hardware bis zur vollständigen Bezahlung vor.
3.8. Der Auftraggeber ist bis zur vollständigen Bezahlung zur Weitergabe der Hardware an Dritte, Verpfändung oder Übereignung zur Sicherheit nicht berechtigt.
3.9. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistung von Elektro-EU.DS.GmbH unverzüglich schriftlich abzunehmen, sobald ihm die Funktionsfähigkeit des gelieferten Gegenstandes bzw. der erbrachten Leistung 8 insbesondere Installation, Support, Software, Einrichtung …) von Elektro-EU.DS.GmbH unter Beweis gestellt wurde.
- Anwendungstechnische Beratung
Beratungen und Produktinformationsgespräche während des Vertragsabschlusses und bei der Auslieferung dienen allein der Kundeninformation und erhalten keine Zusicherungen im Sinne des Gewährleistungsrechtes.
- Gewährleistungsrechte
5.1. Geschwindigkeitsangaben, Angaben über Speicherkapazität etc. sind gerundete Nährungswerte.
5.2. Es besteht keine Haftung für den Verlust von Datensätzen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor Beginn unserer Arbeiten bzw. der Versendung fehlerhafter Hard- und Softwareteile eine komplette Datensicherung vorzunehmen und das erfolgreiche gelingen dieser Datensicherung zu überprüfen.
Es können Datenverluste bei Arbeiten an PC-Systemen und Massenspeichern entstehen!
5.1. Zur Einhaltung seiner Gewährleistungsrechte muss der Auftraggeber Beanstandungen wegen unvollständiger oder äußerlich nicht erkennbarer Mängel der Leistung innerhalb von 8 Tagen seit Empfang der Leistung und Beanstandung wegen verborgener Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung bei Elektro-EU.DS.GmbH schriftlich vorbringen.
Die Gewährleistung richtet sich dann nach den §§ 433 ff BGB.
5.2. In einem Gewährleistungsfall ist Elektro-EU.DS.GmbH nach ihrem Ermessen unterliegender Wahl verpflichtet, die mangelhafte Sache nachzubessern oder die Leistung neu zu erbringen.
5.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Elektro-EU.DS.GmbH auf Verlangen durch Übersendung eines beanstandeten Gegenstandes an seine Geschäftsräume Gelegenheit zu geben, die Ursache des gemeldeten Fehlers zu untersuchen und ggf. zu beseitigen.
5.4. Elektro-EU.DS.GmbH haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Personenschäden, Schäden aufgrund einer Verletzung des Produkthaftungsgesetzes, sowie vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten.
5.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Haftungsauslösenden Ereignissen durch Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von Elektro-EU.DS.GmbH.
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